Werfen Sie einen Blick in unsere früheren Berichte

Downloads

5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Der Verwaltungsrat legt die Vergütungen an seine Mitglieder auf Antrag des Geschäfts- und Entschädigungs-Ausschusses fest. Dieser wiederum entscheidet gemäss den Richtlinien des Verwaltungsrates über die Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus einem fixen Jahressalär, einem variablen Anteil sowie Beiträgen des Arbeitgebers an die Sozialversicherungen und die Pensionskasse. Der variable Anteil ist abhängig von der Zielerreichung.

Vergütungen an die amtierenden Organmitglieder

Die Helsana-Gruppe weist die höchste Einzelvergütung innerhalb der beiden Gremien separat aus. 2021 wurden an amtierende Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nachstehende Vergütungen ausbezahlt.

Die gesamte Vergütung des Verwaltungsrates belief sich auf CHF 1 252 700. Darin enthalten sind sämtliche Vergütungen für die Mitarbeit im Verwaltungsrat und den vier ständigen Verwaltungsratsausschüssen. Dem Präsidenten des Verwaltungsrates wurden CHF 324 800 vergütet. Darin enthalten waren das Honorar für das Präsidium und die Aufwendungen für Vorsitze in Verwaltungsratsausschüssen sowie die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen und Verbänden. 

Die gesamte Vergütung der fünfköpfigen Geschäftsleitung belief sich auf Barvergütungen in Höhe von CHF 3 132 800, Vorsorgebeiträgen von CHF 574 400 und sonstigen Bezügen von CHF 139 900. Der CEO erhielt eine Barvergütung von CHF 539 600, Vorsorgebeiträge von CHF 90 800 und sonstige Bezüge von CHF 16 100. In der Barvergütung sind das Grundsalär und sämtliche variablen Anteile enthalten. 

Die Mitglieder der Geschäftsleitung müssen Tantiemen, Honorare und andere Vergütungen, die ihnen aus Mandaten im Auftrag der Helsana-Gruppe zustehen, dem Unternehmen abliefern. Es wurden keine offenlegungspflichtigen zusätzlichen Honorare und Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung entrichtet.